Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit unseren Mietbedingungen und klaren Regelungen möchten wir, die Familie Bianka Schwarzer, Missverständnissen zuvorkommen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie enthalten Informationen zum Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns, Ihrer Ferienvermietung Auszeit. Jeder Gast erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen verbindlich an.
Generell gilt aber: Ein offenes und ein direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns schöne Tage verleben und freuen uns auf Sie!
1. Buchungsvorgang
Bei Online-Buchungen/Reservierungen behalten wir es uns vor, innerhalb von 24 Stunden dem Vorgang zu widersprechen. Nur so können fehlerhafte Buchungen (Doppelbuchungen, falsche Personenanzahl, u. ä.) verhindert werden.Die vertraglich vereinbarte Anzahlung ist termingerecht und ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Ebenso muss die Rückbestätigung unterschrieben und ausgefüllt termingerecht bei dem Vermieter eingehen. Geschieht dies nicht, so kann der Vertrag ohne weitere Ankündigung storniert werden.Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
2. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt generell ab 15.00 Uhr, die Abreise bis spätestens 10.00 Uhr.
3. Pflichten des Gastes
Es ist selbstverständlich, die angemieteten Räume sowie das Inventar pfleglich zu behandeln und bei Abreise in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen, d. h. der Abfall muss entsorgt und das schmutzige Geschirr gespült sein. Bei starker Verschmutzung behalten wir es uns vor, die Mehrarbeit in Rechnung zu stellen.
Der Gast hat Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich nach Kenntnis uns gegenüber anzuzeigen. Hat der Gast Schäden während seines Aufenthalts verursacht, so haftet er gegenüber uns, wenn er diese zu vertreten hat. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl ist bindend, eine Untervermietung ist grundsätzlich untersagt. Eine Überbelegung kann das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
4. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist generell auf einen Hund (andere Tiere sind nicht gestattet) limitiert und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit uns als Vermieter gestattet.
5. Rücktritt (Stornierung)
Der Mieter verpflichtet sich bei Rücktritt vom Mietvertrag den vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wenn es uns nicht gelingt, die Wohnung ersatzweise anderweitig zu vermieten. Dies gilt auch bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise. Hat der Gast die Vertragsleistung nicht in Anspruch genommen, hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Mietsache sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Das gilt insbesondere bei Gründen, die in der Person des Gastes liegen (insbesondere bei Krankheit, Verhinderung aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen sowie im Falle von behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie, wie bspw. die Durchführung eines „Corona-Tests“ bei Beherbergungsverbot; § 537 BGB). Der Gast hat im Falle des § 537 BGB mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Es bleibt dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Die Ferienwohnungen Auszeit empfiehlt seinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen. Es entstehen dem Gast im Falle einer Reiseabsage 50,00 € Bearbeitungskosten.Eine Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises entfällt im Fall der Verletzung einer Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
6. Kündigungsrecht Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich der Gast trotz vorheriger Abmahnung vertragswidrig verhält und/oder eine Fortsetzung dem Vermieter oder den anderen Gästen des Hauses nicht weiter zumutbar ist. Dies entbindet den Gast nicht von seiner Zahlungspflicht.
7. Hausordnung
In jedem unserer Mietobjekte liegt eine Hausordnung aus, um deren Einhaltung wir Sie bitten. Wir vermieten unsere Wohnungen als Nichtraucherwohnungen. Wir können jedoch keine Haftung für die Einhaltung übernehmen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Das Rauchen in der Wohnung kann zur fristlosen Kündigung führen.Das Aufladen von Elektrobatterien für Ihr E-Bike in unseren Räumen darf auf Grund der hohen Brandgefahr nicht unbeaufsichtigt stattfinden! Bitte laden Sie die Batterien nur, wenn Sie selbst vor Ort sind und den Ladevorgang beaufsichtigen können. Es ist absolut untersagt, ein Elektro-Auto über unsere Stromversorgung zu laden.
8. Kostenfreier Service
Wir bieten als kostenfreien Service, der nicht Vertragsbestandteil des Mietvertrages ist, an: WLAN in Ihrer Mietwohnung; Ein PKW-Stellplatz pro Mietwohnung auf unserem Privatparkplatz in Normalgröße. Wir stehen nicht für die Verfügbarkeit unseres kostenfreien Services ein.
9. Haftung Ferienwohnungen Auszeit
Soweit dem Gast ein PKW-Stellplatz auf unserem Privatparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustanden. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf unserem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Ferienwohnungen Auszeit nicht. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, §§ 701 ff. BGB. Gleiches gilt für abgestellte (E)-Fahrräder oder entsprechende Anhänger o.ä.Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 (2) ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2023